<strong>Jugendschutzinformation</strong>

Jugend­schutz­in­for­ma­ti­on zum Win­ter­ball des RGE am 03.02.23

Lie­be Schü­le­rin­nen und Schü­ler, lie­be Eltern und Lie­be Besu­che­rin­nen und Besucher,

auf­grund des gel­ten­den Jugend­schutz­ge­set­zes ist der Ein­tritt beim Win­ter­ball altersbeschränkt.

Jugend­li­chen unter 14 Jah­ren wird kein Ein­lass gewährt.

Jugend­li­chen ab 14 Jah­ren wird unter fol­gen­den Bedin­gun­gen Ein­lass gewährt:

  • Vor­la­ge einer kor­rekt aus­ge­füll­ten Erzie­hungs­be­auf­tra­gung (Mut­ti­zet­tel)
  • Aus­weis­ko­pie der Erziehungsberechtigten
  • Beglei­tung durch eine voll­jäh­ri­ge Per­son (Erzie­hungs­be­auf­trag­ter)
  • Vor­la­ge des Aus­wei­ses des Jugend­li­chen und des Erzie­hungs­be­auf­trag­ten

Jugend­li­chen ab 15 wird unter fol­gen­den Bedin­gun­gen Ein­lass gewährt:

  • Vor­la­ge einer kor­rekt aus­ge­füll­ten Erzie­hungs­be­auf­tra­gung (Mut­ti­zet­tel)
  • Aus­weis­ko­pie der Erziehungsberechtigten
  • Beglei­tung durch eine voll­jäh­ri­ge Per­son (Erzie­hungs­be­auf­trag­ter)
  • Vor­la­ge des Aus­wei­ses des Jugend­li­chen und des Erziehungsbeauftragten

Jugend­li­chen ab 16 wird Ein­lass gewährt.

 

Ach­tung: Ohne Vor­la­ge des Aus­wei­ses wird kein Ein­lass gewährt!