Jugendschutzinformation zum Winterball des RGE am 03.02.23
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Liebe Besucherinnen und Besucher,
aufgrund des geltenden Jugendschutzgesetzes ist der Eintritt beim Winterball altersbeschränkt.
Jugendlichen unter 14 Jahren wird kein Einlass gewährt.
Jugendlichen ab 14 Jahren wird unter folgenden Bedingungen Einlass gewährt:
- Vorlage einer korrekt ausgefüllten Erziehungsbeauftragung (Muttizettel)
- Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten
- Begleitung durch eine volljährige Person (Erziehungsbeauftragter)
- Vorlage des Ausweises des Jugendlichen und des Erziehungsbeauftragten
Jugendlichen ab 15 wird unter folgenden Bedingungen Einlass gewährt:
- Vorlage einer korrekt ausgefüllten Erziehungsbeauftragung (Muttizettel)
- Ausweiskopie der Erziehungsberechtigten
- Begleitung durch eine volljährige Person (Erziehungsbeauftragter)
- Vorlage des Ausweises des Jugendlichen und des Erziehungsbeauftragten
Jugendlichen ab 16 wird Einlass gewährt.
Achtung: Ohne Vorlage des Ausweises wird kein Einlass gewährt!